Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag (als Unterart des Dienstvertrags geregelt in den §§ 611 ff. BGB) ist nach dem deutschen Recht eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die persönliche Erbringung einer bestimmten Dienstleistung (von Seiten des Arbeitnehmers) gegen eine Geldzahlung in bestimmter Höhe (von Seiten des Arbeitgebers).
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