Angebot


Ein Angebot (oder auch Antrag) ist im rechtlichen Sinne gem. § 145 BGB eine (empfangsbedürftige) Willenserklärung, durch die der Erklärende dem Empfänger eine bestimmte Leistung anbieten möchte, so dass dieser nur noch anzunehmen braucht, damit ein Vertrag, beispielsweise ein Kaufvertrag, entsteht. Diese doch recht enge Definition hat findet mit dem umgangssprachlichen oder volkwirtschaftlichen „Angebot“ eine Erweiterung. In diesen Bereichen wird Angebot im weiteren Sinne verwandt, so dass unter Angebot allgemein die Menge jeder Art von Gut (oder Leistung), die von einer Person (oder einem Unternehmen) zu einem bestimmten Preis (zumeist im Austausch gegen Geld) an eine andere Person herausgegeben werden soll, verstanden wird.

Einträge mit A


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