Erfolg
Ursprünglich (in der juristischen Sprache nach wie vor) bezeichnete der Begriff Erfolg lediglich die bloße Konsequenz, das Ergebnis oder den Effekt einer Handlung. Mittlerweile beschreibt Erfolg das positive (oder als positiv empfundene) Resultat des eigenen Handelns. Anders ausgedrückt: Erfolg bedeutet, dass man im richtigen Augenblick, die richtigen Fähigkeiten hat.
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